Tippgeber

Ihre Empfehlung ist uns echtes Gold wert!

Ihre Empfehlung ist uns Gold wert!

Wenn Sie uns eine Empfehlung zu einer Person abgeben, welche Ihre Immobilie verkaufen möchte und wir das Mandat daraufhin gewonnen sowie erfolgreich verkauft haben, belohnen wir Sie mit einem 20g-Goldbarren im Wert von ca. Euro 1.235,00.

Ihre Empfehlung ist uns also wirklich Gold wert!

Und so funktioniert es:

Senden Sie uns die Kontaktangaben inkl. Adresse der Verkäuferschaft bequem per E-Mail an info@c-t-immobilien.de und lassen Sie uns den Rest der Arbeit übernehmen.

oder

Geben Sie der Verkäuferschaft unsere Kontaktdaten an und teilen ihnen mit, dass diese Ihren Namen bei uns erwähnen sollen. So können wir sicherstellen, dass der Kontakt auch wirklich von Ihnen kommt.

Wir freuen uns, zahlreiche Empfehlungen von Ihnen in Goldbarren umzuwandeln!

Voraussetzungen zum Erhalt des 20g-Goldbarrens:
  • Die C&T Immobilien GmbH erhält einen verbindlichen Alleinauftrag für die Vermarktung
  • Es kommt zu einem erfolgreichen Verkauf der Immobilie, welche durch einen notariellen Kaufvertrag geschlossen wird.
  • Die Immobilie steht nicht zur Zwangsversteigerung oder geht nicht in die Zwangsversteigerung.
  • Die Immobilie ist der C&T Immobilien GmbH noch nicht bekannt und es besteht auch kein Maklervertrag mit einem anderen Maklerunternehmen.
  • Direkte Verwandte des Verkäufers haben keinen Anspruch auf eine Tippgeberprovision. Ebenfalls sind Personen, denen die Berechnung von Provisionen standesrechtlich verboten sind, ausgeschlossen.
Der Ablauf

Sie informieren uns über ein interessantes Objekt, welches verkauft werden soll. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Provisionsvereinbarung für Tippgeber. Ihre Daten, die von der Immobilie, dem Eigentümer behandeln wir vertraulich und unter Einhaltung des Datenschutzes. Wir setzen uns mit dem Eigentümer in Verbindung und schließen mit diesem einen Makleralleinauftrag ab. Nach Unterzeichnung übersenden wir Ihnen eine Bestätigung der erfolgreichen Tippweitergabe.

Erst nachdem wir die Immobilie erfolgreich vermittelt haben und eine entsprechende Auszahlung der Maklercourtage an uns erfolgt ist, erhalten Sie Ihre Provision. Wir behalten uns das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Regeln

Sie möchten jemand als C&T Immobilien GmbH Kunden akquirieren. Denken Sie bitte daran: eine Akquise von Kunden (z.B. Eigentümer als Verkäufer oder Vermieter) ist wettbewerbswidrig, wenn die Akquise durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) oder in aggressiver Weise erfolgt (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG). Zu beachten gilt es auch, dass Sie als Laienwerber keine Kaltakquise durch unaufgeforderte bzw. unzulässige Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) betreiben. Informieren Sie den Eigentümer/Verkäufer bitte darüber, dass Sie eine Tippgeber Prämie erhalten.