AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Angebote

Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf Informationen, die dem Makler vom Verkäufer/Vermieter zur Verfügung gestellt wurden. Trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen kann der Makler für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Verkäufers/Vermieters weder eine Gewähr noch die Haftung übernehmen.

Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen des Maklers über das Objekt, die er im Rahmen seiner Tätigkeit erbringt, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Verstößt der Kunde gegen dieses Weitergabeverbot und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so schuldet der Kunde Schadensersatz in Höhe der Maklerprovision zzgl. 19% MwSt.

Vorkenntnis

Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers anhand von Dokumenten zu belegen.

Maklerprovision

Bei Kauf gilt: Bis zum Erwerb einer Immobilie arbeitet der Makler für den Kunden kostenfrei. Erst mit notariellem Kaufvertragsabschluss schuldet der Kunde dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision in der im Maklervertrag vereinbarten Höhe aus dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis. Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich Gewollten gleich, wie z.B. Zuschlag in der Versteigerung, Erwerb eines Gesellschaftsanteils, etc. Der Makler wird in der Regel auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig.

Bei Wohnraummiete gilt: Bis zum Mietvertragsschluss arbeitet der Makler für den Kunden kostenfrei. Erst mit Abschluss des Mietvertrages schuldet der Kunde dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision in der im Maklervertrag vereinbarten Höhe. Dem Abschluss eines Mietvertrages steht jede andere Vereinbarung über die Nutzung des Mietobjekts gleich.

Unser Provisionsanspruch besteht auch, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wann und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertrag zu den Bedingungen geschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich wenn und soweit in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen zustande kommen.

Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf oder Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund Rücktrittsvorbehalte des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden, Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zu Schadensersatz verpflichtet.

Verkaufssonderregelung

Bei allen Objekten bleiben die Auftraggeberzustimmung und ein möglicher Zwischenverkauf vorbehalten.

Haftung

Der Makler und seine Mitarbeiter haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptpflicht ist die Haftung des Maklers der Höhe nach begrenzt auf vorhersehbare und typische Schäden.

Datenschutz

Die Vertraulichkeit und Integrität im Umgang mit den persönlichen Angaben der Kunden ist dem Makler ein besonderes Anliegen. Der Makler wird diese Angaben daher sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeiten und nutzen und insbesondere nicht ohne die Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben. Der Makler erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und der vertraglichen und persönlichen Betreuung. Auf Wunsch des Kunden wird der Makler alle gespeicherten Daten zur Verfügung stellen. Der Kunde willigt in die Speicherung der Daten durch den Makler ein. Der Makler löscht die vom Kunden erhobenen Daten sofort nach Widerruf dieser Einwilligung.

Salvatorische Klausel/Schriftform

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen davon unberührt und werden durch wirksame mit gleichem oder ähnlichem Regelungsgehalt ersetzt. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages oder dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand ist Amtsgericht Wittlich.