Egal ob Sie kaufen, verkaufen, mieten oder vermieten möchten – hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.
Meistens gibt es mehrere Interessenten für eine Wohnung, deshalb lohnt sich ein bisschen Vorbereitung. Praktisch ist es, gängige Unterlagen wie Selbstauskunft, aktuelle Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft und Ausweis schon griffbereit zu haben. Ein gepflegtes Auftreten und Pünktlichkeit kommen immer gut an – übertriebenes Anbiedern braucht’s aber nicht.
Die Gesamtmiete besteht aus Kaltmiete plus Nebenkosten. Denken Sie zusätzlich an Posten wie Strom, Internet oder Rundfunkbeitrag – die sind meist nicht in der Miete drin und sollten separat eingeplant werden.
Wichtig sind unter anderem die Kündigungsfrist (meist drei Monate), eventuelle Sonderregelungen wie Kündigungssperrfristen sowie die Regelung zu Kleinreparaturen, für die es gesetzliche Obergrenzen gibt. Nehmen Sie sich Zeit, den Vertrag in Ruhe durchzulesen, und fragen Sie lieber einmal zu viel nach, wenn etwas unklar ist.
Seit 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. Bei Mietwohnungen ist das in der Regel der Vermieter – außer Sie beauftragen selbst gezielt einen Makler mit der Wohnungssuche.
Dazu gehören vor allem die pünktliche Übergabe der Wohnung inklusive Schlüssel, die Instandhaltung im vertraglich vereinbarten Zustand sowie die Beseitigung von Mängeln. Auch die Aufnahme enger Familienangehöriger müssen Sie in der Regel dulden, solange die Wohnung dadurch nicht überbelegt wird.
Das geht zum Beispiel bei erheblichem Zahlungsverzug – etwa wenn über zwei Monate hinweg ein Rückstand von mehr als einer Monatsmiete entsteht. Auch massive Störungen des Hausfriedens oder eine vertragswidrige Nutzung können ein Grund sein. Wichtig dabei: saubere Dokumentation und in der Regel eine vorherige Abmahnung.
Eigenbedarf liegt vor, wenn Sie die Wohnung nachvollziehbar für sich selbst oder nahe Angehörige brauchen. Die Gründe müssen im Kündigungsschreiben ausführlich dargelegt werden, denn Gerichte prüfen solche Kündigungen genau. Eine rechtliche Prüfung vorab lohnt sich hier auf jeden Fall.
Mieterhöhungen sind an gesetzliche Grenzen gebunden, die je nach Region unterschiedlich ausfallen. Der örtliche Mietspiegel gibt eine gute Orientierung, wie viel Spielraum tatsächlich besteht. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die für Ihre Region geltenden Regelungen einzuordnen.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung fällt neben dem Kaufpreis regelmäßig Hausgeld an. Es deckt unter anderem Kosten für Instandhaltung, Verwaltung, Versicherung oder den Hausmeister und wird jährlich über einen Wirtschaftsplan festgelegt. Ein Blick auf frühere Abrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlung lohnt sich vor dem Kauf immer.
Neben dem Kaufpreis fallen unter anderem Notarkosten, Kosten für die Grundbucheintragung sowie die Grunderwerbsteuer an. Je nach Bundesland und Objekt können die Kaufnebenkosten insgesamt einen spürbaren Anteil des Kaufpreises ausmachen – wir informieren Sie im Vorfeld gerne genau darüber.
Erst, wenn der Kaufvertrag tatsächlich notariell unterzeichnet ist. Höhe und Zahlungsmodalitäten sollten dabei immer schriftlich festgehalten werden, damit für beide Seiten klar ist, woran man ist.
Ein aussagekräftiges Exposé enthält Fotos aller Räume, die wichtigsten Eckdaten wie Wohnfläche, Baujahr und Zimmeranzahl sowie Angaben zum Energieausweis. Eine gute Objektbeschreibung geht zusätzlich auf Lage, Zustand und Besonderheiten der Immobilie ein.
Ja, seit dem 1. Mai 2014 ist der Energieausweis beim Verkauf und bei der Vermietung von Wohn- und Gewerbegebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Der Hintergrund: Ein günstiger Kauf- oder Mietpreis nützt wenig, wenn die laufenden Energiekosten die Ersparnis am Ende wieder auffressen. Der Ausweis dokumentiert deshalb, wie energieeffizient ein Gebäude tatsächlich ist.
Auf seinen vier Seiten zeigt er, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird – die Angaben beziehen sich dabei immer auf das gesamte Gebäude, nicht auf eine einzelne Wohnung. Eine Farbskala macht die Einordnung anschaulich: Je grüner, desto energieeffizienter die Immobilie. Je nach Ausweistyp wird entweder der berechnete Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder der tatsächliche Verbrauch (Verbrauchsausweis) in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Zusätzlich enthält der Ausweis Vergleichswerte zu ähnlichen Gebäuden sowie Hinweise auf mögliche Modernisierungsmaßnahmen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich den Energieausweis am besten schon zur ersten Besichtigung zeigen – das steht Ihnen gesetzlich zu und hilft dabei, mehrere Objekte energetisch miteinander zu vergleichen. Fehlt im Verbrauchskennwert der Warmwasseranteil, kalkulieren Sie dafür je nach Gebäudetyp zusätzlich etwa 20 bis 40 kWh ein.
Am besten beschäftigen Sie sich schon mit der Finanzierung, bevor Sie überhaupt mit der Haus- oder Wohnungssuche starten. Als Richtwert gilt: Wer etwa 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital mitbringt, bekommt in der Regel deutlich bessere Konditionen.
Es lohnt sich, verschiedene Anbieter und Darlehensarten zu vergleichen, statt sich auf einen einzelnen Hypothekenkredit zu verlassen. Oft ist eine Kombination sinnvoll – zum Beispiel ein Teil über einen Bausparvertrag, dazu ein klassischer Bankkredit und je nach Vorhaben ergänzend ein KfW-Darlehen. So profitieren Sie von unterschiedlichen Laufzeiten, verschiedenen Möglichkeiten für Sondertilgungen und mehr Flexibilität, weil nicht alle Zinsbindungen gleichzeitig auslaufen.
Unser Tipp: Schauen Sie sich an, welche staatlichen Förderungen für Sie infrage kommen, und informieren Sie sich über mögliche steuerliche Vorteile beim Immobilienkauf. Denken Sie auch schon frühzeitig an die Anschlussfinanzierung – etwa über ein Forward-Darlehen oder ergänzende Sparverträge. Und planen Sie von Anfang an Spielraum für Sondertilgungen ein, damit Sie zum Beispiel eine Erbschaft oder die Auszahlung einer Lebensversicherung nutzen können, um schneller schuldenfrei zu werden.
Die Bank möchte anhand der Kreditunterlagen sowohl Ihre Kreditwürdigkeit als auch das Kauf- oder Bauobjekt selbst einschätzen können.
Als Privatperson brauchen Sie für die Bonitätsprüfung in der Regel:
Als Selbständige oder Freiberufler kommen meist noch dazu:
Zusätzlich können Wertpapierdepots, Mietverträge oder Rentenbescheide als weitere Vermögensnachweise dienen. Üblich ist außerdem, dass Sie der Bank eine Schufa-Abfrage gestatten.
Neben den persönlichen Unterlagen benötigt die Bank auch Informationen zur Immobilie selbst – je nachdem, ob Sie ein bestehendes Objekt kaufen oder neu bauen, fallen hier unterschiedliche Nachweise an. Dazu gehören häufig:
Unser Tipp: Auch andere Vermögenswerte können unter Umständen als zusätzliche Sicherheit dienen – etwa Wertpapiere, Aktien, Bausparverträge oder sogar Kunstgegenstände. Da sich die Beleihungsgrenzen hier je nach Objekt stark unterscheiden, lohnt sich eine frühzeitige Beratung. Auch eine Bürgschaft kann als zusätzliche Sicherheit eingebracht werden.
Das hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein Kauf lohnt sich vor allem, wenn die Finanzierung solide steht und die Immobilie idealerweise bis zum Ruhestand abbezahlt ist. Mieten bietet dagegen mehr Flexibilität, etwa bei beruflich bedingten Umzügen. Gerne beraten wir Sie dazu individuell.
Wenn Sie bei uns einen Suchwunsch hinterlegen, informieren wir Sie sofort, sobald eine Immobilie verfügbar wird, die zu Ihren Kriterien passt. Passende Objekte schicken wir Ihnen bequem per E-Mail zu – inklusive Link zum Exposé und dem direkten Ansprechpartner für das jeweilige Objekt.
Wenn Sie uns Ihre Suchkriterien mitteilen, informieren wir Sie, sobald eine passende Immobilie verfügbar wird – oft schon bevor sie öffentlich inseriert wird. Der Service ist für Sie kostenlos.
Am einfachsten teilen Sie uns die wichtigsten Eckdaten mit: gewünschte Region, Objektart, Größe und Preisrahmen. Je genauer Ihre Angaben, desto passgenauer können wir Ihnen Objekte vorschlagen.
Sobald ein Objekt in die Vermarktung geht, das zu Ihren hinterlegten Kriterien passt, benachrichtigen wir Sie automatisch – ganz ohne dass Sie selbst aktiv nachschauen müssen. Sie erhalten dazu eine E-Mail mit dem Link zum Exposé sowie den Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners.
Ja. Ihr Suchauftrag ist nicht öffentlich einsehbar und wird ausschließlich intern von uns bearbeitet.
Für den Kauf können Sie Ihren Suchwunsch für Wohnungen, Häuser und Grundstücke hinterlegen. Regional deckt unser Suchauftrag Trier und die umliegenden Regionen ab. Suchen Sie dagegen eine Immobilie als Kapitalanlage, greifen wir auf unser bundesweites Netzwerk an Partnern zurück und suchen für Sie deutschlandweit nach passenden Objekten.
Klar, melden Sie sich einfach bei uns – wir passen Ihren Suchauftrag jederzeit an Ihre aktuellen Wünsche an.
Je genauer Ihre Angaben, desto zielgerichteter können wir Ihnen passende Objekte vorschlagen. Trotzdem empfehlen wir, die Kriterien nicht zu eng zu fassen – gerade bei Region oder Objektart lohnt sich eine Mehrfachauswahl. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf passende Vorschläge, ohne interessante Objekte von vornherein auszuschließen.
Ja, das ist kein Problem – Sie können bei uns auch mehrere Suchaufträge parallel und unabhängig voneinander anlegen.
Viele Eigentümer orientieren sich am eigenen Gefühl, an früheren Kaufpreisen oder an Verkäufen aus der Nachbarschaft. Verlässlicher ist eine neutrale Wertermittlung auf Basis aktueller Marktdaten – denn am Ende zahlt ein Käufer immer das, was er tatsächlich bereit ist zu geben.
Ohne Unterstützung kann sich der Prozess von der Preisfindung bis zur Übergabe ganz schön hinziehen, gerade weil oft das Fachwissen zu Unterlagen, Vermarktung und Verhandlung fehlt. Mit professioneller Begleitung läuft der Verkauf in der Regel spürbar zügiger und entspannter ab.
Dazu gehören unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, der Energieausweis, aussagekräftige Grundrisse sowie – bei Eigentumswohnungen – die Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung. Wir sagen Ihnen genau, was in Ihrem Fall gebraucht wird, und kümmern uns um die Beschaffung.
Eine gute Vorbereitung der Immobilie und ein freundlicher, professioneller Umgang mit Interessenten sind das A und O – auch bei kritischen Nachfragen. Zusätzlich lohnt sich eine Vorauswahl, damit Sie nicht unnötig viel Zeit mit reinen Besichtigungstouristen verbringen.
Vorlagen aus dem Internet gibt es zuhauf – die Frage ist nur, ob sie wirklich noch aktuell sind und ob sich individuelle Absprachen zwischen Ihnen und dem Käufer überhaupt sauber darin unterbringen lassen. Am Ende führt sowieso kein Weg an der notariellen Beurkundung vorbei. Am sichersten fahren Sie, wenn Sie den Vertragsentwurf direkt von einem Notar erstellen lassen, auf den Sie sich gemeinsam mit dem Käufer geeinigt haben. Änderungswünsche sollten Sie vorab gemeinsam klären, und beurkundet wird erst, wenn alle Details stehen und die Finanzierung des Käufers bestätigt ist.
Bei der Schlüsselübergabe werden alle relevanten Unterlagen sowie die Zählerstände für Strom, Wasser und Gas protokolliert. Käufer und Verkäufer unterschreiben dieses Protokoll gemeinsam, und die Versorger werden entsprechend informiert.
Sie basiert auf aktuellen Marktdaten aus Ihrer Umgebung sowie einer rechnerischen Analyse vergleichbarer Objekte der letzten Zeit.
In der Regel erhalten Sie Ihre erste Einschätzung zeitnah, nachdem Sie uns die wichtigsten Objektdaten mitgeteilt haben.
Sie liefert einen fundierten ersten Richtwert, ersetzt aber keine persönliche Besichtigung. Da jede Immobilie individuelle Besonderheiten hat, empfehlen wir für eine genaue Einschätzung immer zusätzlich ein persönliches Gespräch vor Ort.
WEG steht für Wohnungseigentümergemeinschaft. Der WEG-Verwalter kümmert sich um das gemeinschaftliche Eigentum innerhalb dieser Gemeinschaft – das betrifft alle Objekte ab zwei Einheiten.
Die Eigentümerversammlung bestimmt den Verwalter mit Stimmenmehrheit. Bei einem Neubau übernimmt zunächst der Bauträger diese Entscheidung, meist schon in der Teilungserklärung festgehalten.
Die Teilungserklärung regelt das Miteinander der Eigentümer – zum Beispiel, wie das Grundstück und die einzelnen Einheiten aufgeteilt sind, wie hoch die Miteigentumsanteile sind und was zum Gemeinschafts- bzw. Sondereigentum zählt. Ohne sie geht in der WEG-Verwaltung nichts.
Ja, die Eigentümergemeinschaft kann den Verwalter per Mehrheitsbeschluss abberufen, auch ohne Angabe von Gründen. Das muss schriftlich erfolgen, und der Verwaltervertrag läuft dann spätestens sechs Monate später aus. In diesem Zeitraum hat der abberufene Verwalter noch Anspruch auf seine Vergütung.
Das Hausgeld deckt die laufenden Kosten des Objekts ab – etwa Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst und Grundbesitzabgaben, dazu Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage.
Sie sammelt sich über die Zeit an und dient dazu, größere Bau- oder Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren, die von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden. Beim Verkauf einer Wohnung geht der jeweilige Anteil daran automatisch auf den neuen Eigentümer über.
In den von der Hausverwaltung C&T Immobilien GmbH betreuten Objekten hängt eine Notfallliste mit den wichtigsten Handwerkern aus – etwa Installateur, Heizungsfirma, Schlüsseldienst oder Elektriker. Diese können Sie im Notfall direkt kontaktieren; informieren Sie uns aber bitte zeitnah darüber. Zusätzlich gibt es eine Notfallnummer, welche 24/7 erreichbar ist.
Nein, dafür braucht es einen Beschluss der Eigentümerversammlung, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Ein Mehrheitsbeschluss reicht aber aus.
Ein Gerüst erhöht das Einbruchsrisiko – informieren Sie in diesem Fall unbedingt Ihre Hausratversicherung. Als Eigentümer sollten Sie auch Ihre Mieter darauf hinweisen, damit ein Schadensfall nicht zum Problem wird.
Nein, aus Brandschutzgründen muss die Haustür eines Mehrfamilienhauses als Flucht- und Rettungsweg jederzeit zugänglich bleiben.
Ja, seit der WEG-Reform 2020 haben Eigentümer grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf. Die konkrete Umsetzung muss aber trotzdem über einen Beschluss in der Eigentümerversammlung laufen.
Einmal im Jahr treffen sich alle Eigentümer zur ordentlichen Eigentümerversammlung. Dort wird zum Beispiel über den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung, die Entlastung der Verwaltung sowie über anstehende Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen abgestimmt. Bei dringenden Themen kann zusätzlich eine außerordentliche Versammlung einberufen werden. Alle Beschlüsse werden protokolliert, und jeder Eigentümer erhält im Anschluss eine Niederschrift – auch, wer nicht dabei sein konnte.
Kein Problem, Sie können sich vertreten lassen. Die Teilungserklärung regelt, wie eine solche Vollmacht aussehen muss. In der Regel liegt der Einladung bereits ein passender Vordruck bei, den Sie unterschrieben und im Original bei uns einreichen müssen, bevor die Versammlung stattfindet.
Nein, das sollten Sie nicht auf eigene Faust tun. Schäden oder Mängel am Gemeinschaftseigentum melden Sie am besten direkt uns – wir kümmern uns dann darum, unter Berücksichtigung bestehender Wartungsverträge oder möglicher Gewährleistungsansprüche.
Als Vermieter können Sie die laufende Betreuung Ihrer vermieteten Immobilie an die Hausverwaltung C&T Immobilien GmbH übergeben. Dazu gehören unter anderem Wohnungsabnahmen und -übergaben, die Kontrolle der Mietzahlungen inklusive Mahnwesen, die Abrechnung der Betriebskosten, die Überwachung der Hausordnung sowie die Beauftragung von Handwerkern. Bei gesonderter Beauftragung kümmern wir uns auch um die Neuvermietung, falls eine Wohnung frei wird.
Die Sondereigentumsverwaltung übernehmen wir in der Regel dann, wenn wir bereits als WEG-Verwalter für das Objekt tätig sind und der Eigentümer einer einzelnen Wohnung uns zusätzlich mit der Betreuung seines Mietverhältnisses beauftragt. Wir kümmern uns dabei um alle Belange rund um die Vermietung – kaufmännisch (z. B. Abrechnungen, Mieterhöhung), technisch (z. B. Beauftragung von Instandsetzungsarbeiten) sowie rechtlich (z. B. Mahnverfahren, im Ernstfall auch eine Räumungsklage). Wenn Sie die Verwaltungskosten steuerlich absetzen möchten, sprechen Sie das am besten direkt mit Ihrem Steuerberater ab.
Wir kümmern uns um die laufende Betreuung Ihrer vermieteten Immobilie (Mehrfamilienhaus) – von der Mietersuche über die Nebenkostenabrechnung bis hin zur Kommunikation mit Ihren Mietern bei Fragen oder Anliegen.
Das übernehmen wir für Sie. Meldet sich ein Mieter mit einem Anliegen, koordinieren wir die notwendigen Schritte, beauftragen bei Bedarf Handwerker und halten Sie über alles Wichtige auf dem Laufenden.
Ja, die jährliche Nebenkostenabrechnung gehört zu unseren Standardleistungen. Wir erstellen sie korrekt und nachvollziehbar für Sie und Ihre Mieter.
Wir organisieren die Wohnungsübergabe, dokumentieren den Zustand und kümmern uns anschließend um die Neuvermietung – inklusive Auswahl passender Mietinteressenten.
Ja, je nach Eigentumsform Ihrer Immobilie – Einzeleigentum oder Eigentum innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft – bieten wir die passende Verwaltungsform an. Sprechen Sie uns einfach an, wir finden gemeinsam die richtige Lösung für Ihr Objekt.
Für eine Untervermietung brauchen Sie grundsätzlich die Zustimmung Ihres Vermieters. Eine Ausnahme gilt für Ehepartner, Eltern oder Kinder sowie für Besuch, der maximal acht Wochen bleibt – hierfür ist keine gesonderte Erlaubnis nötig. In allen anderen Fällen kümmert sich die Hausverwaltung C&T Immobilien GmbH gerne im Auftrag des Vermieters um diese Angelegenheit.
Die Wohnungsgeberbestätigung – auch Vermieterbescheinigung genannt – brauchen Sie für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, wenn Sie in eine neue Wohnung ein- oder aus einer Wohnung ausziehen. Ausgestellt wird sie vom Vermieter oder von der beauftragten Mietverwaltung. Sofern die Hausverwaltung C&T Immobilien GmbH Ihre Wohnung betreut, kümmern wir uns gerne darum für Sie.
Die Betriebskostenabrechnung für ein Abrechnungsjahr muss dem Mieter spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres vorliegen. Die Hausverwaltung C&T Immobilien GmbH übernimmt die Erstellung dieser Abrechnung für Sie.
Wenn Sie am Ablesetermin keine Zeit haben, ist das kein Problem – Sie können uns die Zählerstände einfach selbst mitteilen. Am einfachsten geht das, indem Sie uns Fotos der Zählerstände zusammen mit den entsprechenden Angaben zusenden. Je nach eingesetztem Messdienst (z. B. Techem, Kalo, Ista oder Metrona) gelten leicht unterschiedliche Vorgehensweisen – die genaue Anleitung dazu erhalten Sie direkt von uns oder vom jeweiligen Anbieter.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen sämtliche Erfassungsgeräte für Heizung und Warmwasser in deutschen Wohnungen fernablesbar sein.
In Deutschland ist die gesetzliche Regelung für digitale Zähler in Wohnungen im Wesentlichen in zwei Bereiche unterteilt: die Heizkostenverordnung (HKVO) für Heiz- und Warmwasserzähler sowie das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) für digitale Stromzähler
Ja, das übernehmen wir im Rahmen unserer Sondereigentumsverwaltung gegen eine zusätzliche Gebühr. Dafür brauchen wir von Ihnen ein paar Angaben: die Nebenkostenvorauszahlungen Ihrer Mieter im entsprechenden Wirtschaftsjahr, die gezahlte Grundsteuer sowie – falls es einen Nutzerwechsel gab – die neue Adresse des vorherigen Mieters. Den Auftrag dazu können Sie einfach formlos bei uns anmelden.
Am wichtigsten ist, uns rechtzeitig über den Wechsel zu informieren. Bitte lesen Sie außerdem die Zählerstände (Heizung, Warm- und Kaltwasser) ab und geben Sie uns diese durch. Dazu übermitteln Sie uns die Kontaktdaten des neuen Nutzers sowie die Anzahl der Personen im Haushalt, damit wir die Abrechnung korrekt erstellen können. Ein klarer Übergabestichtag rundet das Ganze ab.
In den meisten Wohnanlagen stehen Tonnen für Bio-, Rest- und Papiermüll sowie gelbe Säcke für Verpackungen zur Verfügung. Biomüll gehört am besten in Zeitungspapier oder spezielle Papiertüten, nicht in Plastikbeutel. Verpackungsmüll kommt in den gelben Sack statt in die Restmülltonne – das spart sogar bares Geld, da der gelbe Sack kostenlos ist. In die Papiertonne gehören dagegen nur Zeitungen und kleinere Kartonagen; größere Kartons aus Onlinebestellungen sollten an dafür vorgesehenen Sammelstellen entsorgt werden.
Besser nicht – das Treppenhaus dient als Flucht- und Rettungsweg und muss deshalb frei bleiben. Auch Schuhschränke sind hier nicht erlaubt.
Da der Platz im Fahrradraum meist knapp ist, bitten wir darum, nicht mehr genutzte Fahrräder zeitnah zu entsorgen – Ihre Mitbewohner werden es Ihnen danken.
Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, dürfen Sie grundsätzlich auf Balkon und Terrasse grillen. Wichtig ist dabei nur, dass sich Nachbarn durch Rauch oder Geruch nicht übermäßig gestört fühlen und dass nicht mehrmals täglich gegrillt wird. Bei Unstimmigkeiten mit Nachbarn kümmert sich die Hausverwaltung C&T Immobilien GmbH im Auftrag des Vermieters gerne um eine Lösung.
Verständigen Sie umgehend die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Informieren Sie anschließend Ihre Haftpflicht- bzw. Hausratversicherung, die in der Regel auch für Schäden an der Wohnungstür aufkommt.
Rufen Sie den Schlüsseldienst, dessen Kontaktdaten Sie im Aushang finden. Wichtig zu wissen: Bei einem verlorenen oder abgebrochenen Schlüssel bzw. einer versehentlich zugezogenen Tür trägt in der Regel der Verursacher die Kosten. Nur bei einem tatsächlichen Verschleißdefekt am Schloss übernehmen wir die Kosten.
Innerhalb der Bürozeiten der Hausverwaltung C&T Immobilien GmbH melden Sie das bitte direkt bei uns. Außerhalb der Bürozeiten können Sie eine Kanalreinigungsfirma beauftragen – die Kontaktdaten dafür finden Sie im Treppenhaus-Aushang. Grundsätzlich trägt derjenige die Kosten, der den Auftrag erteilt hat; liegt die Verstopfung jedoch im gemeinschaftlichen Bereich, übernehmen wir das im Namen der Eigentümergemeinschaft.
Melden Sie das am besten direkt der Hausverwaltung C&T Immobilien GmbH. Wir beauftragen dann eine Fachfirma, die sich um die Beseitigung der Verstopfung kümmert.
Melden Sie den Schaden sofort der Hausverwaltung C&T Immobilien GmbH und informieren Sie zusätzlich den Hausmeister. Ist die Ursache klar (z. B. eine defekte Waschmaschine), beauftragen Sie am besten direkt eine Sanitärfirma. Bei unklarer Ursache kümmern wir uns um die Beauftragung eines Leckorters und klären anschließend mit der Gebäudeversicherung die Kostenübernahme.
Wenn Sie Feuchtigkeit an Wänden, Decken oder anderen Stellen bemerken, informieren Sie bitte umgehend die Hausverwaltung C&T Immobilien GmbH. Nur so lassen sich mögliche Folgeschäden an der Wohnung frühzeitig abwenden oder zumindest gering halten. Wir kümmern uns anschließend um alles Weitere, damit Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen.
Am wichtigsten ist regelmäßiges Stoßlüften – am besten mindestens zweimal täglich mehrere Fenster komplett öffnen, statt sie nur auf Kipp zu stellen. Auch im Winter sollten Sie die Heizkörper nicht ganz herunterdrehen: Die Thermostat-Einstellung sollte in der kalten Jahreszeit mindestens auf Stufe 2 bis 3 bleiben. Das Ventil auf „0“ zu stellen und später wieder hochzudrehen, verbraucht am Ende sogar mehr Energie, als eine konstante mittlere Stufe zu halten. Sollte trotzdem Schimmel auftreten, informieren Sie bitte umgehend die Hausverwaltung C&T Immobilien GmbH – wir kümmern uns dann um die weiteren Schritte.
Unser Team beantwortet Ihre individuellen Fragen rund um Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung und Hausverwaltung gerne persönlich.